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Datenschutz leicht gemacht
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) - jetzt ist sie da!
Am 14. April 2016 wurde durch das EU-Parlament die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen,
die seit dem 25.05.2018 den Umgang mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen
einheitlich für die gesamte europäische Union regelt.
Sie hat mit einer zweijährigen Übergangsfrist alle vorherigen Datenschutzgesetze abgelöst und ist ab jetzt für alle Unternehmen in der EU bindend!
Da es in der EU-Datenschutz-Grundverordnung, inkl. der in Deutschland möglichen Regelungen, viele neuen Richtlinien und Änderungen gibt, die teilweise deutlich über das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG alt) hinausgehen, bzw. von diesem abweichen, muss sich - falls noch immer nicht geschehen - jedes Unternehmen in Deutschland kurzfristig mit diesem Thema auseinandersetzen.
Was bedeutet das speziell für Ihr Unternehmen?
- welche Auswirkungen hat das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu)?
- müssen kurzfristig Maßnahmen eingeleitet werden, um die Vorgaben der EU-DSGVO zu erfüllen?
- muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden und wenn ja, besser eine betriebliche oder eine externe Lösung?
- ist der bestehende Datenschutzbeauftragte schon auf dem Stand der EU-DSGVO?
Angefangen von ersten Datenschutz-Grundlagen, über die Neuerungen der EU-DSGVO, die eventuelle Notwendigkeit einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, bis hin zu der Frage, ob Sie lieber einen betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten benennen sollten, versuchen wir Ihnen hier einfach und anschaulich die wichtigsten Informationen zu vermitteln, so dass Sie sich selbst ein Bild von diesem komplexen Thema machen können.
Hier die wichtigsten Informationen in einer Schnellübersicht:
- Die EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Datenschutz | Was ist das?
- Was sind personenbezogene Daten?
- Müssen auch wir einen Datenschutzbeauftragten bestellen?
- Einen betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen - was ist besser?
- Sonderkündigungsrecht betrieblicher Datenschutzbeauftragter
- Haftung, Strafen und Imageschäden bei Datenschutzverstößen
- Strafen - praktische Beispiele
Alternativ können Sie sich auch direkt an einen hier dargestellten Datenschutzbeauftragten aus Ihrer Region wenden. Nutzen Sie hierzu einfach unsere Postleitzahlen-Suche oder die Suche per Landkarte.